Arbeitsrecht für Unternehmer/Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Das Arbeitsrecht betrifft alle Fragen rund um die Arbeitswelt – für Unternehmer/Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Darunter fallen die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit– und Vergütungsmodellen sowie die Beratung in Fragen der betrieblichen Altersversorgung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Weiter vertreten wir hier im Arbeitsrecht Mandanten bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, beraten im Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht sowie bei Betriebsänderungen, Reorganisationen und Rationalisierungen oder Transaktionen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten festzustellen

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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer:

Ist es schwierig in Ihrem Unternehmen, kämpfen Sie mit Mobbing oder wird der Tarifvertrag nicht eingehalten? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten – ebenso, wenn sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollen. Auch ohne Gewerkschaft oder Betriebsrat müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Oft unterliegen Sie dem Kündigungsschutz bei Krankheit oder wegen einer falschen Sozialauswahl.

Ist die Kündigung rechtens haben Sie ein Anrecht auf Urlaubsabgeltung oder eine Abfindung. Wir helfen Ihnen, Ihre Möglichkeiten festzustellen und durchzusetzen.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber:

Geben Sie Ihren Mitarbeitern einen soliden Arbeitsvertrag, um Streitigkeiten bei Kündigungen zu vermeiden. Wir helfen Ihnen auch, Arbeitszeugnisse richtig zu formulieren und eine sozialtaugliche Entscheidung bei betriebsbedingten Kündigungen zu treffen. Ein Rechtsstreit muss nicht sein. Sprechen Sie uns an!

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Für Ihre Belange im Einsatz:

Fachanwalt Björn Wesler
Rechtsanwalt Konstantin Schröter

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