Erbrecht

Im Erbrecht geht es um die Absicherung des Erblassers, also des Verstorbenen, sowie der begünstigten Personen, den Erben.

Meist trifft Sie ein Sterbefall unvorbereitet. Gibt es keinen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge und die Angehörigen bekommen einen Pflichtteil des Nachlasses – dies endet nicht selten in einem Erbstreit, der vermieden werden kann, wenn man frühzeitig einen Plan erarbeitet, (s)ein Vermächtnis zu hinterlassen.
Personen können nicht nur erben und enterbt werden, Andere kann man auch mit einer Schenkung begünstigen und so Erbschaftssteuern vermeiden.

In der erbrechtlichen Beratung ist es unsere Aufgabe, Testamente unter der Berücksichtigung von steuerrechtlichen Konsequenzen zu gestalten – ebenso die prozessrechtliche Vertretung bei Erbstreitigkeiten. Darunter fallen auch die Unternehmensnachfolge, die vorweggenommene Erbfolge, die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilansprüchen, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und natürlich die Vertretung vor Gericht.

Doch auch die Situationen vor dem Ableben sollten bedacht sein, in denen man nicht mehr selbst handeln kann. Wenn Sie im Krankenhaus nur von Geräten am Leben erhalten werden, müssen Ihre Angehörigen wissen, wie sie in Ihrem Sinne handeln. Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist wichtig – auch für junge Menschen. Lassen Sie sich beraten!