Unser Notar

Unser Rechtsanwalt Björn Wesler wurde zusätzlich zum Notar bestellt und steht Ihnen in unserer Kanzlei für Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften sowie die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin, um Ihre Angelegenheit vor Ort oder auch per Videokonferenz zu besprechen.

Es gibt gesetzliche Vorschriften, die zwingend eine sog. notarielle Beurkundung vorsehen. Dies ist beispielsweise gem. § 311b Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] bei einem Vertrag über ein Grundstück der Fall. Regelungen zu der notariellen Beurkundung an sich finden sich im Beurkundungsgesetz [BeurkG].

Sinn und Zweck einer notariellen Beurkundung ist die Aufklärungs- und Warnfunktion. Die Beteiligten werden nämlich bei derartig wichtigen Rechtsgeschäften rechtlich beraten, wodurch gerade unerfahrene und in geschäftlichen Angelegenheiten wenig oder unkundige Personen vor unüberlegten oder übereilten Vertragsabschlüssen geschützt werden sollen.

Die Kerntätigkeiten eines Notars beziehen sich auf folgende Rechtsgebiete:

Grundstücksrecht
Eine notarielle Beurkundung ist nicht nur bei der Grundstücksübertragung (s.o., § 311b BGB), sondern v.a. auch bei Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten notwendig.

Familienrecht
Im Familienrecht sind unter anderem Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, insbesondere güterrechtliche Regelungen sowie unterhaltsrechtliche Regelungen zu beurkunden.

Erbrecht
Im Erbrecht sind insbesondere Erbverträge und Erbscheinsanträge notariell zu beurkunden. Es besteht aber auch die Möglichkeit ein Testament beurkunden zu lassen, besonders wenn man zu einer eigenständigen und schriftlichen Verfassung eines Testaments nicht mehr imstande ist.

Gesellschaftsrecht
Eine notarielle Beurkundung ist bei der Gründung von Gesellschaften, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Sitzverlegungen, Kapitalerhöhungen etc.