Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Dorsten

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Verwaltungen und Unternehmen in allen Bereichen des Wohnraum-/Gewerberaummietrechts und Wohnungseigentumrechts. Von der Prüfung und Gestaltung von Miet- und Nutzungsverträgen, der Gestaltung rechtswirksamer Schönheitsreparatur- und Renovierungsklauseln, über die Vorbereitung und Durchsetzung von Mieterhöhungen oder Sanierungsmaßnahmen bis hin zur Beratung von Hausverwaltungen/Wohnungseigentümern bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Außerdem unterstützen wir die Anfechtung oder Abwehr der Anfechtung von WEG-Beschlüssen, beraten bei Wohngeld, Instandhaltung, Sondernutzungsrechten und der Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum.