Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handels- und Gesellschaftsrecht bildet die rechtliche Grundlage unternehmerischen Handelns. Unsere Kanzlei berät und begleitet Unternehmen, Gesellschafter, Organe juristischer Personen sowie Gründer in sämtlichen Fragestellungen dieses Rechtsgebiets – stets mit dem Anspruch höchster Sorgfalt und rechtlicher Präzision.
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Beratung bei der Wahl der geeigneten Rechtsform
- Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Beratung und Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Strukturierung und Umsetzung von Umwandlungen, Zusammenschlüssen und
Unternehmensnachfolgen - Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten sowie gerichtlichen Auseinandersetzungen
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen des Handelsrechts, insbesondere Handelsvertreter- und Vertriebssystemverträgen, sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Mandanten profitieren von fundierter juristischer Expertise, wirtschaftlichem Verständnis und einer lösungsorientierten Arbeitsweise. Wir verstehen uns als zuverlässiger Partner in allen rechtlichen Belangen unternehmerischer Tätigkeit.